“Jede Ballettschülerin träumt davon auf Spitze tanzen zu können!”
Natürlich möchten auch wir unseren Schülerinnen die Technik des Spitzentanzes vermitteln. Eine Grundausbildung in Ballett von wenigstens 5 Jahren, sowie ein Mindestalter von 12 Jahren, ist jedoch Voraussetzung für den Tanz mit Spitzenschuhen. Nur so ist gewährleistet, dass die hier für benötigten Muskelgruppen genügend entwickelt und die Füße kräftig genug für den Spitzentanz sind. Spitzentanz findet bei uns ergänzend zum regelmäßigen Unterricht statt.